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Hinweisgebersystem und Meldestelle * Sofort Ruhe

 

Für Kleinunternehmen und Mittelstand – 100% DSGVO-Konform

Vertrauen im Unternehmen durch die Expertin für Wirtschaftsermittlungen

 

Fester Preis

Software inkl. Dienstleistung / Hinweisbearbeitung von der Expertin für Wirtschaftsermittlungen – nur ein Preis.

Sofort Einsatzbereit

Zugang zur Software wird umgehend bereit gestellt. Der Link zum Meldesystem ist somit direkt einsatzbereit. Hosting in Deutschland.

Schnelle Auftragsabwicklung

Mit Beauftragung wird ein automatisierter Prozess in Gang gesetzt. Vorgefertigte Checklisten und Vorlagen erleichtern die Einführung in Ihrem Unternehmen.

Hinweisgeberschutz

Sollen Denunzianten jetzt wirklich auch noch geschützt werden?

Unternehmen und Behörden ab 250 Mitarbeitenden sind seit dem 02.07.2023 verpflichtet ein Hinweisgebersystem einzusetzen!

Für Unternehmen und Behörden von ab 50 (bis 249) Mitarbeitenden galt eine Übergangsfrist zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes (kurz: HinSchG) bis zum 17.12.2023.

Handeln Sie jetzt – bevor der Zeidruck zu groß wird.

Hinweisgeberschutz
=
Unternehmenschutz

Bedauerlich ist bei einer gesetzlichen Verpflichtung, dass der sehr positive Charakter des Unternehmensschutzes völlig verloren geht.

Hinweisgebende – Mitarbeitende, Lieferanten und Kunden – sind der größte Garant für die Aufdeckung von Fehlverhalten in Organisationen – gegen die Organisation.

✔️ Nutzen Sie jetzt das Potential ihrer Mitarbeitenden.

✔️ Schützen Sie Ihr Organisationsvermögen.

Der effektivste und einfachste Schutz vor Umsatzeinbußen ist ein Hinweisgebersystem.

Überlassen Sie Umsatz-Einbußen nicht länger dem Zufall

Unternehmen verlieren ca. 5% Ihres Jahresumsatzes durch Wirtschaftsdelikte

Ich bin Sylvia Recha. Als Wirtschaftsermittlerin habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Unternehmen vor Wirtschaftskriminalität zu schützen.

Lt. KPMG-Studie 2020 liegt die größte Aufdeckungsquote, bei Fällen von Wirtschaftskriminalität, bei 55% durch unternehmensinterne Hinweise.

Alle Studien basieren auf gemeldete Fälle von Wirtschaftskriminalität.  Sie zeigen nichts zu den unentdeckten und vor Allem ungemeldeten Fällen. Sie zeigen nichts zu den damit verbundenen Umsatz-Einbußen in Unternehmen. Hier gibt es eine immense unbekannte Größe. Und das ganz unabhängig von der Unternehmensgröße.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass nur knapp 40% aller Straftaten in Unternehmen zur Anzeige gebracht werden.

Überlassen Sie die Aufdeckung von Umsatzeinbußen nicht länger dem Zufall.

Sylvia Recha - Deine Expertin für Hinweisgebersystem

 

Mein größter Motivator ist es, das Unternehmen vor Umsatzeinbußen zu schützen.

WEIL genau dadurch die Mitarbeitenden geschützt werden.

WEIL dadurch die Produktivität im Unternehmen geschützt wird.

Insbesondere schütze ich Unternehmen vor

 

✔️ ungerechtfertigten Vorwürfen innerhalb des Betriebes,

✔️Misstrauen in den unterschiedlichsten Bereichen,

✔️ Einzelpersonen oder Gruppen gegenüber,

 

 

✔️ allzu voreiligen Trugschlüssen,

✔️ falschen Verdachtsmomenten und dadurch

✔️ zu innerbetrieblichen oder externen Imageverlusten.

HINWEISGEBERSYSTEM IM PAKET:

Meldestelle & Softwarelösung (SaaS)

Das Potenzial der eigenen Mitarbeiter nutzen

Setzen Sie auf Ihre Mitarbeitenden und Partner. Mitarbeitende bemerken am Ehesten, ob es Missstände im Unternehmen gibt. Sie sind direkt am Geschehen dran. Nutzen Sie dieses Potential und lassen Sie das nicht an sich vorbei gehen.

Die Einsparungen durch Aufdeckungen sind weitaus größer, als Ihnen das Hinweisgeber-System kostet.

Softwarelösung

  • Vollständig Anonymes Meldesystem (Software as a Service)
  • Alle gesetzlichen Anforderungen und Fristeneinhaltungen integriert
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – fähig
  • Entspricht den gängigen Compliance-Anforderungen
  • Die Möglichkeit bieten, unrechtes Verhalten zu melden, ohne denunziert zu werden oder rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein
  • Benutzerfreundlich und selbsterklärend
  • Über einen Internetzugang von jedem Endgerät aus möglich
  • Telefon-Hotline inklusive
  • Höchste Sicherheitsstandards gewährleistet

Hinweisbearteitung von der Expertin

  • Persönliche Ansprechpartnerin ohne Rechtsanwaltscharakter
  • Expertin für Interview- und Befragungstechniken
  • Certified Investigation Expert
  • Die Fälle liegen extern bei Ihrer Beraterin. Somit gesicherte Dokumentation und Fristenwahrung, z.B. bei arbeitsrechtlichen Vorgehen
  • Steuerung und Kommunikation
  • Begleitung und Dokumentation der Meldungen in der Hinweisgeber-Lösung bis zum Abschluss
  • Handlungsempfehlung geeigneter Maßnahmen zur weiteren Abstimmung mit Ihnen

Sie suchen ausschließlich eine Software für ein Hinweisgebersystem?
Kein Problem. Sprechen Sie mich einfach an.

Lassen Sie uns jetzt zusammen an
Ihrem Unterehmensschutz arbeiten

Warten Sie nicht bis Verluste und die System-Einführung zur Belastung wird. Agieren Sie frühzeitig – starten Sie jetzt.

🏳️Nutzen Sie jetzt die Vorteile eines anonymen Hinweisgebermeldessystems.
🏳️ Nutzen Sie jetzt Ihre personellen und zeitlichen Ressourcen.
🏳️Nutzen Sie jetzt ein System, das alles hat was Sie wirklich brauchen. Nicht mehr – nicht weniger.

Bedauerlich ist bei einer gesetzlichen Verpflichtung, dass der sehr positive Charakter des Unternehmensschutzes völlig verloren geht.

Hinweisgebende – Mitarbeitende, Lieferanten und Kunden – sind der größte Garant für die Aufdeckung von Fehlverhalten in Organisationen – gegen die Organisation.

✔️ Nutzen Sie jetzt das Potential ihrer Mitarbeitenden.

✔️ Schützen Sie Ihr Organisationsvermögen.

Der effektivste und einfachste Schutz vor Umsatzeinbußen ist ein Hinweisgebersystem.

FAQ´s zu ihrem Hinweisgebersystem

1. Was ist ein Hinweisgebersystem / Hinweisgeberportal? Ein Hinweisgebersystem ist eine Plattform, die es Mitarbeitenden ermöglicht, Missstände, Fehlverhalten oder illegale Aktivitäten im Unternehmen in der Regel anonym und sicher zu melden.

2. Wie funktioniert ein Hinweisgeberportal? Ein Hinweisgeberportal bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche, über die Mitarbeitenden ihre Meldungen einreichen können. Diese Meldungen werden dann von einer dafür bestimmten Stelle im Unternehmen oder einem externen Dienstleister überprüft.

3. Was ist eine Whistleblowing Software? Whistleblowing Software / Hinweisgebersoftware ist eine spezielle Softwarelösung, die dazu dient, Hinweise auf Fehlverhalten oder Missstände in Unternehmen zu sammeln, zu verarbeiten und zu verwalten.

4. Warum brauche ich ein Whistleblower System? Ein Whistleblower System ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende sicher und anonym Missstände melden können. Es trägt dazu bei, die Integrität und Compliance Ihres Unternehmens zu wahren.

5. Was versteht man unter einer Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz? Eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) unterteilt sich in zwei Bereich: interne Meldestellung und externer Meldestelle. Die interne Meldestelle ist eine spezielle Abteilung, ein/-e Meldestellenbeauftragte/-r innerhalb des Unternehmens oder ein externe/-r Dienstleister, die/der Meldungen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz entgegennimmt und bearbeitet. Die externe Meldestelle ist das, was von Behörden als Meldestelle angeboten wird. Z.B. Bafin, Bundeskartellamt, Bundesamt für Justiz.

6. Welche Vorteile bietet eine Hinweisgebersystem Software? Hinweisgebersystem Software bietet eine sichere und strukturierte Möglichkeit, Meldungen zu verwalten. Sie gewährleistet Anonymität, erleichtert die Nachverfolgung und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

7. Was ist der Unterschied zwischen Hinweisgeber Software und einem Hinweisgeber System? Hinweisgeber Software bezieht sich auf die technische Lösung, während ein Hinweisgeber System das gesamte Verfahren zur Erfassung, Verwaltung und Untersuchung (sog. Case-Management) von Meldungen umfasst.

8. Wie trägt ein Hinweisgebersystem zur Unternehmenssicherheit (Compliance) bei? Ein Hinweisgebersystem unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Risiken zu minimieren und eine Kultur der Transparenz und Integrität zu fördern.

9. Wer kann die interne Meldestelle für Hinweisgeber nutzen? Die interne Meldestelle für Hinweisgeber kann von allen Mitarbeitenden genutzt werden, um Missstände oder Fehlverhalten sicher zu melden. Lieferanten und externe PartnerInnen kann die Nutzung nach dem Hinweisgeberschutzgesetzt zur Verfügung gestellt werden (Einbindung auf der Unternehmens-Website), nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt muss die Nutzung externen PartnerInnen und Lieferanten frei gegeben werden. 

10. Was ist eine Hinweisgeberschutzgesetz externe Meldestelle? Entgegen der allgemeinen Auffassung ist die externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz kein externer unabhängiger Dienstleister, der Meldungen entgegennimmt und bearbeitet. Hier handelt es sich stets um eine Meldestelle von Behörden. Bei Vergehen und groben Fehlverhalten werden die Meldungen in der Regel die Polizei / die Staatsanwaltschaft für Ermittlungsverfahren weitergeleitet.

11. Welche Rolle spielt die interne Meldestelle für Hinweisgeber? Die interne Meldestelle ist eine Abteilung innerhalb des Unternehmens, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zuständig ist. Sie arbeitet oft eng mit der Compliance-Abteilung zusammen.

12. Wie gewährleistet das Hinweisgebersystem Compliance? Das Hinweisgebersystem stellt sicher, dass alle Meldungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien verarbeitet werden. Es trägt zur Einhaltung von Compliance-Standards bei und fördert eine transparente Unternehmenskultur.

13. Warum ist eine Meldestelle in Unternehmen so wichtig? Eine Meldestelle ist wichtig, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende eine sichere und anonyme Möglichkeit haben, Missstände zu melden. Dies hilft, Probleme und Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu lösen. Ungewollte finanzielle Abflüsse können so minimiert werden.

14. Wie implementiere ich ein Hinweisgebersystem in meinem Unternehmen? Die Implementierung eines Hinweisgebersystems beginnt mit der Einstellung der Geschäftsführung und der Führungsebene. Klare Richtlinien und Verfahren sollten festgelegt und die Mitarbeitenden entsprechend geschult werden. Siehe hierzu auch meinen kostenlosen Leitfaden: 

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